Auffahrunfall zwischen zwei PKW – beide Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit

Am Montagmittag, kurz nach 15 Uhr, kam es auf der Mainzer Straße/B9 im dortigen Gewerbegebiet zu einem Auffahrunfall.

Der 19-jährige PKW-Fahrer befuhr die in diesem Bereich zweispurige Fahrbahn in Richtung Worms-Rheindürkheim, während die 59-jährige PKW-Fahrerin mit ihrem Fahrzeug an einer Rotlicht anzeigenden Lichtzeichenanlage wartete. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme vor Ort ergab sich der Verdacht, dass der 19-jährige Fahrer seine Geschwindigkeit den örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen nicht angepasst hatte, wodurch er zunächst im Rahmen eines Überholvorgangs nach rechts von der Fahrbahn abkam, im weiteren Verlauf eine links der Fahrbahn angrenzende Verkehrsinsel streifte und schlussendlich auf den verkehrsbedingt wartenden PKW der 59-Jährigen auffuhr. Die Fahrerin wurde leicht verletzt durch den Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht.

Bei dem Fahrer ergab sich kein Hinweis auf Alkoholkonsum. Ihm droht nun durch den unfallträchtigen Verkehrsverstoß ein Bußgeld in Höhe von 145 Euro.

Beide Fahrzeuge waren durch den Zusammenstoß so stark beschädigt, dass sie nicht mehr fahrbereit waren und abgeschleppt werden mussten. Die Schadenshöhe wird auf einen hohen vierstelligen bis niederen fünfstelligen Bereich geschätzt.

Die B9 war für die Dauer der etwa zweistündigen Verkehrsunfallaufnahme in Fahrtrichtung Mainz gesperrt.

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