Zweibrücken- Verkehrskontrolle mit deutlicher Überladung

Der Führer eines LKW (zGM 3.500 kg) wurde einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle händigte der Fahrer u.a. die Fahrzeugzulassung und die Frachtpapiere aus. Aufgrund der transportierten Ladung kam der Verdacht auf, dass der LKW überladen sein müsste, weshalb eine Wägung angeordnet wurde. Hierbei konnte festgestellt werden, dass der LKW um 44% überladen war. Die Weiterfahrt wurde untersagt und gegen den Fahrer eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Eine gesonderte Anzeige wurde gegen den Verlader und das Transport-/Halterunternehmen gefertigt. |pizw

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