Nichts aus den Fehlern gelernt…

... haben zwei nicht-europäische männliche Staatsbürger, welche mit einem VW Caddy am 12.04.2024 um 08:55 Uhr in der Maximilianstraße in 67433 Neustadt/W. einer Verkehrskontrolle unterzogen wurden. Die zwei Personen traten bereits Ende Februar 2024 wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz in Erscheinung. Ferner stand der 32-Jährige Fahrer damals unter Cannabis-Einfluss. Auch am heutigen Tag konnten Hinweise erlangt werden, dass die zwei Personen sich nicht für touristische Zwecke in der Bundesrepublik aufhielten, da diese offensichtlich einer Tätigkeit im Handwerk nachgingen. Daher war der erlaubte Aufenthalt für die zwei Männer erloschen. Zudem stand der Fahrer des Caddys erneut unter dem Einfluss von Cannabis, weshalb diesem eine Blutprobe entnommen wurde. Aufgrund der Gesamtumstände wurde letztlich das Fahrzeug mit dem Ziel der Einziehung sichergestellt. Nun kommen auf den 32-Jährigen ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das AufenthG, sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Trunkenheitsfahrt zu. Den 28-jährigen Beifahrer erwartet ebenfalls ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das AufenthG. In beiden Fällen wird die zuständige Ausländerbehörde, sowie für den 32-Jährigen zusätzlich die Führerscheinstelle über den Vorfall informiert.

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Roth, PK

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