A61 – Kontrollen des Sonntagsfahrverbotes

Sowohl die Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim als auch die Kräfte des Kontrolltrupps für gewerblichen Güter- und Personenverkehr kontrollierten heute das Sonntagsfahrverbot auf der BAB 61 und beendeten dabei die sonntäglichen Fahrten zweier LKW.

Grundsätzlich gilt in Deutschland für LKW über 7,5t und LKW mit Anhänger im gewerblichen Güterverkehr sonntags ein Fahrverbot von 0-22 Uhr. Gewisse Transporte, wie z.B. der Transport von frischem Fleisch, Fisch, Obst oder Gemüse, sind nach §30 Abs.3 StVO vom Sonntagsfahrverbot ausgenommen. Da einer der beiden LKW mit Teilen für eine Baustelle und der andere mit Fruchtsaft beladen war, griff allerdings keine dieser allgemeinem Ausnahmen. Eine gesonderte Ausnahmegenehmigung für das Sonntagsfahrverbot konnte von keinem der beiden Fahrer vorgelegt werden, weshalb sie nun bis 22 Uhr abwarten müssen bevor es weiter geht. Zudem werden gegen die Fahrer und Unternehmen Ordnungswidrigkeitenanzeigen mit dem Ziel der Gewinnabschöpfung eingeleitet.

Weitere 5 kontrollierte LKW durften zwar sonntags fahren, hier wurden allerdings in zwei Fällen technische Mängel, und einmal deutliche Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Der Fahrer hatte teilweise nur 5-6 Stunden tägliche Ruhezeit anstatt üblicherweise mindestens 9. Dies zieht hohe Bußgelder für Fahrer und Unternehmen nach sich.

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