Abgelaufene Versicherungskennzeichen

In den letzten Tagen wurden vermehrt Verkehrskontrollen mit Elektrokleinstfahrzeugen durchgeführt. Hierbei konnten mehrere abgelaufene Versicherungskennzeichen festgestellt werden. Den Fahrzeugführern der E-Scooter wurde die Weiterfahrt untersagt und gegen sie wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Versicherungskennzeichen sind lediglich ein Jahr gültig (März bis März) und müssen immer zum 1. März verlängert werden.

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