Alkoholisierter Fahrradfahrer stürzt

Am Abend des 13.04.24 verunfallte ein 56-jährige Fahrradfahrer aus dem Donnersbergkreis alleinbeteiligt. Durch die alarmierten Einsatzkräfte konnte bei dem Fahrradfahrer deutlicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden. Einem freiwillig angebotenen Atemalkoholtest stimmte der 56-jährige nicht zu, weshalb ihm im Rahmen der Stufenfolge eine Blutprobe zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration entnommen wurde. Der Führerschein wurde sichergestellt. Der Fahrradfahrer zog sich bei dem Sturz eine Kopfplatzwunde zu.

In diesem Zusammenhang gilt:

Nicht nur das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss ist unter Strafe gestellt. Wer auf dem Fahrrad mit einer Blutalkoholkonzentration > 1,6 Promille im öffentlichen Straßenverkehr fährt, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Auch eine Alkoholisierung ab 0,3 Promille strafbar sein und empfindliche Konsequenzen für den Führerschein nach sich ziehen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Kirchheimbolanden
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