Andernach – Nachtragsmeldung zu den Fahndungsmaßnahmen am 17.04.2024

Bezug: Pressemeldung des PP Koblenz vom 17.04.2024, 22.37 Uhr

Im Zusammenhang mit der veröffentlichten Pressemeldung kann die Polizei Koblenz folgende weitere Informationen geben:

Am Mittwochabend kam es um kurz nach 20.00 Uhr zur Flucht von zwei Personen, die derzeit gem. § 64 Strafgesetzbeuch in der forensischen Klinik Nette-Gut in Weißenturm untergebracht sind. Nach derzeitigem Stand erfolgte die Flucht aus der Klinik mit zwei Helfern, die sich anschließend gemeinsam mit den untergebrachten Männern mit einem blauen BMW mit Möchengladbacher Kennzeichen (MG) in unbekannte Richtung entfernten. Umfangreiche Such und Fahndungsmaßnahmen führten bislang nicht zum Auffinden der Personen oder des Fluchtfahrzeugs. Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass die Kennzeichen zuvor in Mönchengladbach entwendet worden sind.

Wir bitten ausdrücklich um Verständnis, dass wir zu den näheren Umständen der Flucht sowie zu den Personen aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit noch keine Angaben machen können. Nach jetziger Bewertung besteht keine Gefahr für die Öffentlichkeit. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die gesuchten Personen noch im Bereich Andernach aufhalten.

Rechtlicher Hinweis zur Unterbringung gem. § 64 Strafgesetzbuch:

(1) Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.

(2) Die Anordnung ergeht nur, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt innerhalb der Frist nach § 67d Absatz 1 Satz 1 oder 3 zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hangzurückgehen.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Koblenz
Pressestelle
EPHK Jürgen Fachinger
Telefon: 0261-103-2014
E-Mail: [email protected]
www.polizei.rlp.de/pp.koblenz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.