Ohne Versicherung, aber berauscht auf dem E-Scooter

Am 22.04.2024 wurde gegen 18:45 Uhr eine 23-jährige E-Scooter-Fahrerin in der Parkstraße in Landau einer Verkehrskontrolle unterzogen, da an dem E-Scooter ein nicht mehr gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit konnten Auffallerscheinungen festgestellt werden, die auf den Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Ein Joint-Konsum am Vortag wurde zugegeben, aber ein entsprechender Drogenvortest verweigert, daher erfolgte eine Blutentnahme auf der Dienststelle. Ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr sowie ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet.

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