Bundespolizei Trier: Sekundärmigration

Im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Griechenland stellte die Bundespolizei Trier am Mittwochmorgen 17 afghanische Staatsbürger fest, welche der sogenannten "Sekundärmigration" zuzuordnen sind.

Bei den Personen handelt es sich um drei Familien mit Kindern. Alle reisten mit gültigen griechischen Personaldokumenten und Aufenthaltstiteln ein und äußerten noch während der Personenüberprüfung ein Schutzbegehren für die Bundesrepublik Deutschland. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden sie der Erstaufnahmeeinrichtung in Trier zugeführt.

"Sekundärmigration" stellt ein bekanntes Phänomen innerhalb der Europäischen Union dar und besagt, dass Flüchtlinge von einem europäischen Mitgliedsstaat in einen anderen reisen. Dies läuft oft unkontrolliert ab. Bereits in der Vergangenheit sind Migranten aus Griechenland nach Deutschland - Flughafen Hahn - gereist, um ein weiteres Asylgesuch zu stellen.

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