Kinder auf E-Scooter ohne Versicherungsschutz unterwegs

Am Samstag, den 27.04. gegen 19:00 Uhr, fielen den Beamten der Polizeiinspektion Schifferstadt zwei Kinder auf sog. E-Scootern auf, die den Waldspitzweg mit ihren Rollern befuhren. Bei den sog. E-Scootern handelt es sich um Roller mit Elektroantrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20km/h, welche im öffentlichen Verkehrsraum ab 14 Jahren gefahren werden dürfen, sofern sie den technischen Vorschriften entsprechen. Diese Fahrzeuge unterliegen in Deutschland der Versicherungspflicht. Diese muss durch ein angebrachtes, aktuelles Versicherungskennzeichen nachgewiesen werden. Bei der Kontrolle der beiden Jungen im Alter von 12 und 14 Jahren konnten die Beamten kein solches Versicherungskennzeichen feststellen. Eine Überprüfung der Fahrzeuge ergab, dass beide E-Scooter nicht versichert waren. Den Kindern wurde die Weiterfahrt untersagt, sie wurden zur Dienststelle verbracht, wo sie durch den Vater abgeholt wurden. Gegen die beiden jungen Fahrer und den Vater wurden jeweils Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Die Polizei weist darauf hin, dass das Inbetriebnehmen der noch recht neuartigen Fahrzeuge im Straßenverkehr nur mit einer bestehenden Haftpflichtversicherung und entsprechendem Versicherungskennzeichen erlaubt ist. Das Fahren ohne eine solche Versicherung stellt eine Straftat dar und kann im Falle eines Unfalls zu erheblichen, zivilrechtlichen Forderungen gegen den Unfallverursacher führen. Des Weiteren dürfen diese Fahrzeuge erst ab 14 Jahren genutzt werden.

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