Trunkenheitsfahrten im Dienstgebiet der PI Oppenheim

In der Nacht vom 27. auf den 28.4.2024 kam es im Dienstgebiet der Polizei Oppenheim zu zwei Trunkenheitsfahrten. Gegen 22.45 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall in der Alzeyer Straße in Undenheim. Die Fahrzeugführerin fuhr aus Richtung Bechtolsheim kommend in Richtung Ortsmitte. Im Verlauf der Straße verliert die 24-jährige Fahrzeugführerin die Kontrolle über ihr Fahrzeug und prallt gegen 2 Gebäude. An dem Fahrzeug entstand ein Totalschaden. Die Gesamtschadenshöhe wird auf über 40.000 EUR geschätzt. Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme konnte eine erhebliche Alkoholisierung von über 2 Promille festgestellt werden. Die Fahrzeugführerin wurde auf die Dienststelle verbracht. Hier wurde ihr eine Blutprobe entnommen. Noch während der Verkehrsunfallaufnahme in Undenheim wurde gegen 23.20 Uhr durch einen neutralen Zeugen ein weiteres Fahrzeug in der Oppenheimer Ortslage gemeldet, bei dem der Fahrzeugführer augenscheinlich unter Alkoholeinfluss stand. Der 52-jährige Fahrzeugführer konnte kontrolliert werden. Ein erster Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 3 Promille. Auch diesem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen.

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.

Gegen die unter Alkoholeinfluss stehenden Fahrzeugführer wurde jeweils ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung bzw. Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Die Führerscheine wurden sichergestellt und gegen beide Fahrzeugführer kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Zudem müssen die Fahrzeugführer im Nachgang zum Strafverfahren die so genannte medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.

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