Tätowierungen verbotener Symbole und Kennzeichen im sichtbaren Körperbereich

Am Sonntagmittag stellte die Bundespolizei im Rahmen einer Personenkontrolle bei einem 29-jährigen Bulgaren mehrere verbotene Tätowierungen im sichtbaren Bereich des Körpers fest.

Dabei handelt es sich um verbotene Symbole und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen mit rechtsextremistischem Bezug am Hinterkopf und Nacken. Weitere Tätowierungen befanden sich an Schienbein und Brust.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen, u. a. Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wurde er an seine Wohnanschrift entlassen.

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