Verkehrsunfall aufgrund Alkoholkonsum

Am Montag den 06.05.2024, gegen 15:50 Uhr, meldeten Zeugen einen gestürzten Kleinkraftfahrer im Bereich der Frankenthaler Straße in Beindersheim, welcher von der Unfallstelle weggelaufen sei. Die allarmierte Polizei konnte den 66-jährigen Kleinkraftfahrer im Nahbereich antreffen und einer Kontrolle unterziehen. Hierbei stellen die Beamten deutlichen Alkoholgeruch und weitere alkoholbedingte Auffälligkeiten fest. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Fahrer weder im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war, noch ein gültiges Versicherungskennzeichen vorweisen konnte. Der 66-Jährige muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt verantworten.

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.

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