Speyer und Hanhofen – Drei E-Scooter, ein PKW und ein Motorroller bieten Grund zur Beanstandung

Die Polizei Speyer kontrollierte im Verlauf des Donnerstags drei sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge, einen PKW sowie einen Motorroller. Deren Fahrer bzw. Fahrzeuge beanstandeten die Beamten im Interesse der Verkehrssicherheit.

Gegen 15 Uhr befuhr ein 49-Jähriger mit seinem E-Scooter die Hauptstraße in Hanhofen und verhielt sich unmittelbar aggressiv und ungehalten, als die Beamten ihn kontrollierten. Sie mussten seinen E-Scooter festhalten, da er damit wegfahren wollte. Daher entfernte er sich zu Fuß und schrie herum. Die Beamten forderten den 49-Jährigen mehrfach auf, stehen zu bleiben. Letztlich drohten sie ihm den Einsatz von Zwangsmitteln an, woraufhin der 49-Jährige ein Einsehen hatte und den Anweisungen folgte. Es stellte sich heraus, dass der 49-Jährige unter THC-Einfluss stand. Die Beamten veranlassten bei ihm eine Blutprobe und stellten seinen E-Scooter, auch angesichts mehrerer rauschmittelbeeinflusster Fahrten in der Vergangenheit, zur Gefahrenabwehr sicher.

Gegen 15:15 Uhr befuhr ein 15-Jähriger die Petschengasse mit seinem Motorroller. Eine Polizeistreife wurde auf das mutmaßlich veränderte Kleinkraftrad aufmerksam und unterzog den 15-Jährigen einer Verkehrskontrolle. Hierbei stellte sich heraus, dass der Roller durch Einbau eines Sportauspuffs sowie eines geänderten Luftfilters statt der erlaubten 45 km/h eine Höchstgeschwindigkeit von 65 km/h erreichte. Die Beamten stellten den Fahrzeugschlüssel sicher, benachrichtigten die Mutter des 15-Jährigen und leiteten ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn ein. Zudem ist die Betriebserlaubnis des Rollers durch die Veränderungen erloschen.

Gegen 20:15 Uhr stellte eine Polizeistreife Im Neudeck einen 14-Jährigen auf einem E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen fahrend fest. Die Beamten leiteten aufgrund der fehlenden Versicherung ein Strafverfahren gegen ihn ein und übergaben den E-Scooter dem hinzugerufenen Vater des Jungen.

Gegen 20:40 Uhr unterzog eine Polizeistreife in der Schifferstadter Straße einen 39-jährigen PKW-Fahrer einer Verkehrskontrolle. Die Beamten stellten bei ihm Auffälligkeiten fest, die auf eine Drogenbeeinflussung hindeuteten. Ein Urintest verlief positiv auf THC. Die Beamten veranlassten die Entnahme einer Blutprobe und stellten die Fahrzeugschlüssel des Mannes sicher. Ihn erwartet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Gegen 21:10 Uhr stellte eine Polizeistreife im Wilhelm-Busch-Weg ein Kind auf einem E-Scooter mit schwarzem Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2023 fahrend fest. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Junge zudem erst 11 Jahre alt war. Die Beamten verständigten die Mutter des Jungen und verdeutlichten ihr die Rechtslage: Das Mindestalter für das Führen eines E-Scooters liegt bei 14 Jahren und Versicherungsschutz besteht dann, wenn ein aktuelles Versicherungskennzeichen angebracht ist (Versicherungsjahr 2024). Entsprechende Verfahren leiteten die Beamten auch hier ein.

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