Zwei Fälle von „Shouldersurfing“

Am Samstag, 4. Mai, gegen 14:30 Uhr, wurde ein Mann in Konz Opfer des sogenannten Shouldersurfings. Während der Mann in einer Bankfiliale in der Straße Am Markt Bargeld abhob, spähten unbekannte Täter seine Geheimzahl aus. Im Anschluss lenkte einer der Täter den Mann ab, während der andere dessen Bankkarte aus dem Automaten nahm. Anschließend hoben die unbekannten Täter mit PIN und Karte unberechtigterweise Geld vom Konto des Opfers ab.

In Trier kam es am Montag, 6. Mai, gegen 15:45 Uhr, zu einem ähnlichen Fall an einem Geldautomaten in der Jakobstraße. Auch dort war ein Mann im Begriff Bargeld abzuheben, als er von einem Tatverdächtigen abgelenkt wurde. Als er sich zurück zum Automaten drehte, waren sowohl Bankkarte als auch Bargeld verschwunden. Auch in diesem Fall wurden unberechtigte Abbuchungen vom Konto des Opfers gemacht.

Zeugen, die in diesem Zusammenhang in Konz oder in Trier etwas Verdächtiges beobachtet haben, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Trier zu melden: 0651 9779-2290

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