Rollerfahrt mit Folgen

Am 23.05.24 gegen 18:45 Uhr wurde in der Ortslage Sponsheim ein augenscheinlich heruntergekommenes Kleinkraftrad, an dem kein Versicherungskennzeichen angebracht war, durch eine Streife der Polizei Bingen einer Verkehrskontrolle unterzogen. Der 16-jährige Fahrer gab an, den Motorroller erst kürzlich erworben zu haben, eine Recherche in den polizeilichen Informationssystemen ergab allerdings, dass das Fahrzeug drei Tage zuvor in Grolsheim als herrenloser Motorroller festgestellt wurde, weshalb die Sicherstellung des Versicherungskennzeichen erfolgte. Das Fahrzeug selbst ist zwar derzeit noch nicht als gestohlen gemeldet worden, Ermittlungen zu dem Versicherungsnehmer ergaben jedoch, dass dieser aktuell in Haft sitzt und womöglich keine Kenntnis vom Verbleib seines Motorrollers hat. Gegenstand der nun folgenden Ermittlungen sind die tatsächlichen Besitzverhältnisse, ein Fahrzeugdiebstahl ist derzeit nicht auszuschließen. Hiermit nicht genug war der nun angetroffene Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und stand unter Alkoholeinfluss. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,7 Promille. Neben der Alkoholfahne ergaben sich Hinweise auf einen aktuellen Drogenkonsum, einen Drogenschnelltest verweigerte der Fahrer allerdings. Der Motorroller wurde sichergestellt und dem Fahrer eine Blutprobe entnommen.

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