Über 60 km/h zu schnell

Am Mittwoch (22.05.2024), gegen 14:00 Uhr, fiel Polizeikräften der Zentralen Verkehrsdienste der Polizeidirektion Neustadt ein 43-jähriger Autofahrer auf, welcher mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf der A650 in Richtung Bad Dürkheim unterwegs war. In Höhe der Gemarkung Ludwigshafen wurde er bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h mittels geeichter Videonachfahreinrichtung mit 164 km/h von den Polizeikräften gemessen und hierbei videografiert.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde nach Toleranzabzug um 65 km/h bzw. mehr als 70 Prozent überschritten, weshalb von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung auszugehen ist. Aufgrund dessen muss der 43-Jährige mit einem Bußgeld von 1.200 EUR und einem zweimonatigen Fahrverbot rechnen.

Die Reduzierung von Verkehrsunfällen und die Minimierung von Unfallfolgen sind Kernpunkte der polizeilichen Präventionsarbeit. Neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verkehrskontrollen, wollen wir auch die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr entstehenden Risiken fortlaufend ins öffentliche Bewusstsein rücken und nochmals verdeutlichen.

Überhöhte Geschwindigkeit ist und bleibt hierbei eine Hauptunfallursache. Plötzliche Regenschauer, ausscherender Gegenverkehr oder eine überraschend scharfe Kurve: Unerwartetes kann im Straßenverkehr schnell den Kontrollverlust bedeuten. Und je höher das Tempo, desto geringer die Chance, rechtzeitig zu reagieren, und umso länger der Bremsweg. Schon bei trockener Fahrbahn liegt der Bremsweg bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h beispielsweise bei einer Strecke von knapp 73 Metern. Bei nasser Fahrbahn verlängert er sich auf 93 Meter. Im Vergleich dazu verlängert er sich bei einer Geschwindigkeit von 150 km/h auf fast 100 Meter bei trockener und über 120 Meter bei nasser Fahrbahn. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit deshalb immer an das Umfeld und die Bedingungen an.

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