Totalfälschung eines Führerscheins und Erlöschen der Betriebserlaubnis

Im Rahmen von Verkehrskontrollen im Stadtgebiet fiel ein 35 Jahre alter Verkehrsteilnehmer auf, dessen PKW erhebliche technische Veränderungen aufwies. Bei der Überprüfung konnte festgestellt werden, dass die Felgen und die Tieferlegung des Fahrzeugs nicht abgenommen wurden und keine Betriebserlaubnis hierfür vorlag. Dem nicht genug, zeigte der junge Mann eine ausländische Fahrerlaubnis vor, die sich später als Komplettfälschung entpuppte. Den Mann erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.

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