„Wir werden mit Interesse sehen, wie
das Gericht den schwierigen Sachverhalt –bestand eine Gefahrensituation oder
handelte es ich um einen kostentragungspflichtigen ‚Falschalarm‘ – bewerten
wird.“ Das sagte Nicola Trierweiler, juristische Mitarbeiterin der Abteilung
Recht der Stadtverwaltung Bad Kreuznach nach dem ersten Verhandlungstag vor dem
Koblenzer Verwaltungsgericht am Dienstag. Die Entscheidung des Gerichts ist für
die Stadt ein Wegweiser, wie man in Zukunft mit solchen Fällen umgehen wird. So
wird gegebenenfalls die Höhe des Pauschalbetrags für Fehlalarme bei
Brandmeldeanlagen auf dem Prüfstand stehen.