Pressemitteilung: Ergänzende Power Point zur PK Modernisierung Bürgerservice Landeshauptstadt Mainz
(rap) siehe Anhang
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(rap) In der heutigen Sitzung des Verwaltungsstabes der Landeshauptstadt Mainz wurde das Thema „Weihnachtsmarkt 2020“ aufgerufen. Der Stab kam angesichts der obwaltenden Umstände zu der klaren Entscheidung, dass der Weihnachtsmarkt in der Landeshaupts…
(rap) Appell an Mainzerinnen und Mainzer, den lokalen Handel und die Gastronomie zu unterstützen
(rap) Wie bereits in letzter Zeit mehrfach berichtet, leidet der Lennebergwald massiv unter der Trockenheit der letzten Jahre. Durch die nicht ausreichenden Niederschläge und die rückläufigen Wasservorräte im Boden sind viele Bäume abgestorben. Betroff…
(rap) KREIS GROSS-GERAU /LANDESHAUPTSTADT MAINZ / STADT NEU-ISENBURG – Die Initiative „Zukunft Rhein-Main“ (ZRM) spricht sich angesichts der heftigen Einbrüche der Flugbewegungszahlen am Frankfurter Flughafen für ein Umdenken hin zu einem umwelt- und s…
(rap) Ab Montag, 26.10.2020 wird es bis voraussichtlich zum 22. Februar 2021\r\n-\tsowohl zur Sperrung des Münsterplatzes inklusive Geh- und Radweg als auch \r\n-\tder Sperrung der beiden rechten Abbiegespuren in der Bilhildisstraße \r\n\r\nim Zuge de…
(ekö) Die nächste Etappe bei den Bauarbeiten in der Boppstraße kündigt sich an. Die Umgestaltung und Aufwertung dieser für die Neustadt und ganz Mainz wichtigen Straße findet im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderprogramms Soziale Stadt statt.\r\nIm…
(rap) In der heutigen Nacht 0.00 Uhr stellte die Landeshauptstadt Mainz mit Blick auf die stark gestiegene Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner pro Woche die Gefahrenstufe auf „Rot“. \r\nDamit einhergehend trat eine …
(rap) In der heutigen Nacht 0.00 Uhr stellte die Landeshauptstadt Mainz mit Blick auf die stark gestiegene Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner pro Woche die Gefahrenstufe auf „Rot“. \r\nDamit einhergehend trat eine …
(rap) Zulässige Personenzahl bei Veranstaltungen wird weiter reduziert – Aufenthalt im öffentlichen Raum nur mit maximal 5 Personen oder zwei Hausständen Alkoholverkaufsverbot zwischen 23.00 und 6.00 Uhr, Sperrzeit ab 23.00 Uhr.