Pressemitteilung: 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO): Kirchengemeinden müssen Gottesdienste nicht bei Stadt Mainz anmelden, wenn diese via Internet, Mitteilungsblatt oder einer sonstigen geeigneten Form bekanntgegeben wurden

(rap) In der Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) findet sich aktuell eine Anzeigepflicht für Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen bei Gottesdiensten. §5 Absatz 2 lautet nun: „Zusammenkünfte mit voraus…