L 73 – Rodungsarbeiten an der L 73 zwischen Schuld und Insul

An diesen Tagen ist es daher leider erforderlich, den Streckenabschnitt der L 73 zwischen Schuld und Insul voll zu sperren. Eine Umleitung wird ausgeschildert.

Zum 21. Dezember 2018 ist ein neues technisches Regelwerk zum Arbeitsschutz in Kraft getreten. Es handelt sich um die "Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen" (ASR A5.2) des Bundesarbeitsministeriums. Dort sind erhöhte Anforderungen an die erforderlichen Sicherheitsabstände zwischen der Arbeitsstelle und dem laufenden Verkehr zum Schutz des Baustellenpersonals festgelegt. Aufgrund der vorhandenen Geometrie der L 73 können die Sicherheitsabstände bei einer halbseitigen Verkehrsführung mit Ampelregelung nicht eingehalten werden und eine Vollsperrung ist unumgänglich.

Der LBM Cochem-Koblenz bedankt sich bei allen Verkehrsteilnehmern für das Verständnis.

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