Pressemitteilung: Wochenmarkt – Mund-Nasen-Bedeckungspflicht

(gl) Das Land hat mit der vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht ab dem 27. April 2020 erlassen.\r\n\r\nAb sofort gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch verpflichtend auf dem Hauptmarkt sowie auf allen Stadtteilmärkten der Landeshauptstadt Mainz. Die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung hilft, die Ansteckungsgefahr weiter zu minimieren.\r\n\r\nAktuelle Informationen der Stadtverwaltung Mainz zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen unter www.mainz.de/coronavirus