LKA-RP: Unseriöse Angebote zur Dach- und Steinreinigung – Vorsicht bei Werbung an der Haustür oder im Briefkasten

LKA-RP: Unseriöse Angebote zur Dach- und Steinreinigung - Vorsicht bei Werbung an der Haustür oder im Briefkasten

Mainz (ots)Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt mahnen zur Vorsicht, wenn an der Haustür mit Briefkastenwerbung und in Zeitungsbeilagen für die Reinigung von Dächern und Hauseinfahrten geworben wird. Der Verbraucherzentrale wurden in den letzten Wochen mehrere betrügerische Fälle gemeldet. Aktuelle Fälle aus den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Die Geschichte mit der übrig gebliebenen Zeit: Eine Firma bot an der Haustür die Reinigung einer Hauseinfahrt an. Der Mitarbeiter gab vor, bei einem Auftrag in der Nachbarschaft vorzeitig fertig geworden zu sein und noch Reinigungsmaterial übrig zu haben. Die 30 Quadratmeter könnten deshalb besonders günstig für 350 Euro gereinigt werden. Der Hausbesitzer willigte ein, doch kurz nach Beginn der Arbeit kamen ihm Zweifel. Auf seine Frage nach einer Visitenkarte wurde ihm lediglich eine zerfledderte Reisegewerbekarte vorgezeigt - ausgestellt von einer Behörde in Nordrhein-Westfalen. Der Verbraucher meldete sich bei der Polizei, die einen Streifenwagen vorbeischickte. Nach erfolgter Personenkontrolle fuhren die Männer mit ihren in Irland zugelassenen Transportern davon. Das Angebot von Schwarzarbeit: Mit einem Faltblatt in der Tageszeitung warb eine Firma für die Reinigung von Einfahrten. Eine Verbraucherin kontaktierte sie telefonisch. Der Reiniger bot an, die Arbeiten zu einem günstigeren Preis "schwarz" zu verrichten und versprach sieben Jahre Garantie. Da die Arbeiten schlecht ausgeführt waren, wollte die Kundin die Arbeiten reklamieren. Da sie die Arbeiten ohne Rechnung in Auftrag gegeben hatte, hatte sie sich die Möglichkeiten zur Reklamation genommen. Schwarzarbeit ist illegal und kann Bußgelder nach sich ziehen. Mit dieser Masche wehren dubiose Anbieter mögliche Ansprüche ab. Das Problem mit der Rechnung: Eine andere Hausbesitzerin fand einen Werbeflyer in ihrem Briefkasten und beauftragte die Firma über die angegebene Mobilfunknummer. Die Arbeiter veranstalteten eine Riesenschweinerei. Daher forderte die Verbraucherin die Handwerker nach vier Stunden auf, die Arbeiten abzubrechen. Sie reklamierte die Arbeitsweise der Männer telefonisch und verlangte eine Rechnung für die bisher erbrachte Arbeit. Die Rechnung mit gefälschter Firmenadresse und ohne Steuer- und Rechnungsnummer belief sich auf 2.000 Euro. Die Auftraggeberin reklamierte telefonisch die fehlenden Angaben und den sittenwidrigen Preis. Die Firma zeigte sich uneinsichtig. Erst als sie mit der Polizei drohte, erhielt sie eine neue Rechnung mit einer anderen Firmenanschrift. An diese Adresse schickte sie ein Widerspruchsschreiben per Einschreiben, das als unzustellbar zurückkam. Eine andere Firma wollte eine bemooste Außenfläche in zwei bis drei Tagen zu einem Preis von 3.600 Euro reinigen. Die Reinigung mit einem dieselbetriebenen Apparat und die Versiegelung mit einer Gießkanne war nach fünf Stunden erledigt. Der Arbeiter verlangte den vereinbarten Betrag in bar. Zum Schutz vor dubiosen Angeboten geben Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt folgende Tipps: an der Haustür oder in einer Wohnung, abgeschlossen werden, können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Weitere Informationen zum Thema sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/handwerker und bei der der Polizei unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/haustuerbetrug/ zu finden. Beratung und Hilfen gibt es bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale und in den Polizeipräsidien: https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/beratung-rlp/karte-beratungsorte https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/ Rückfragen bitte an: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
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