Betrüger erbeutet hohen fünfstelligen Geldbetrag

Auf einer Internetplattform lernte eine Seniorin aus Rheinhessen vor einigen Wochen einen Mann kennen. Im Laufe der Zeit entstand so eine romantische Beziehung zu dem Unbekannten, der von sich sagte, dass er auf einer Bohrinsel arbeiten würde. Da der Firma, bei der er angeblich arbeitete, jedoch die Insolvenz drohen würde, brachte er die Rheinhessin dazu, ihm in mehreren Tranchen insgesamt einen hohen fünfstelligen Geldbetrag zu überweisen. Er gab an, das Geld zu brauchen, um seinen Arbeitslohn und seine Ersparnisse in Geldboxen zu versenden.

Nachdem das Vermögen der Seniorin aufgebraucht war, nahm sie schließlich noch einen Kredit in niedriger fünfstelliger Höhe auf, um weitere Überweisungen an den Mann zu tätigen.

Erst als die Hausbank der Frau auf die Auslands-Transaktionen aufmerksam wurde und Verdacht schöpfte, flog der Betrug auf.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen laufen.

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Hinweis: Bei dem sogenannten "Love Scamming" oder "Romance Scamming" handelt es sich um eine Betrugsart, bei der die/der Täter/in vorgibt, mit dem späteren Opfer eine romantische Beziehung einzugehen. Das Kennenlernen findet regelmäßig auf Plattformen im Internet statt. Ein persönlicher Kontakt von Angesicht zu Angesicht wird dabei in aller Regel durch Hinhaltetaktiken hinausgezögert und findet schließlich nie statt. Stattdessen versuchen die Täter unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geld oder Wertgegenstände von ihren Opfern zu erbeuten, die dann per Überweisung oder per Post an die Täter versandt werden sollen.

Wie man sich schützt:

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und die Verbraucherzentrale raten bei Romance/Love Scamming:

   - Überweisen Sie Ihnen unbekannten Menschen, die Sie nie 
     persönlich kennengelernt oder gesehen haben, kein Geld und gehen
     Sie nicht auf sonstige Forderungen ein.
   - Seien Sie immer misstrauisch bei unglaublichen oder 
     unglaubwürdigen Angeboten, ob bei der Wohnungs- oder der 
     Partnersuche.
   - Geben Sie den Namen Ihrer Internetbekanntschaft mit dem Zusatz 
     "Scammer" beispielsweise bei Google ein. Die Suchmaschine kann 
     in vielen Fällen einen Verdacht bestätigen.
   - Wenn Sie gescammt werden: Brechen Sie sofort jeglichen Kontakt 
     ab, ob per Mail oder Telefon. Legen Sie sich am besten eine neue
     Mailadresse und Telefonnummer zu.
   - Wenn Sie einen finanziellen Schaden erlitten haben, erstatten 
     Sie in jedem Fall Strafanzeige bei der Polizei

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131 65-3011 / 3012 / 3013
E-Mail: [email protected]
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

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