Trunkenheit im Verkehr, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Pflichtversicherungsgesetz

Gleich mehrere Straftaten beging ein 20-jähriger junger Mann aus dem Raum Südliche Weinstraße, der am Mittwochabend gegen 20:00 Uhr durch Polizeibeamte lediglich auf das abgelaufene Versicherungskennzeichen seines E-Scooters hingewiesen werden sollte. Denn während der Verkehrskontrolle gab der junge Mann zu, morgens Cannabis konsumiert zu haben. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Letztlich muss er mit Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und jeweils einem Verstoß gegen das Betäubungsmittel- / und Pflichtversicherungsgesetz rechnen.

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