Zu weit aus dem Fenster gelehnt

Am Sonntagmorgen, gegen 06:45 Uhr, fällt einer Funkstreifenwagenbesatzung auf der Wormser Straße ein entgegenkommender VW Caddy auf. Der Beifahrer in diesem Fahrzeug lehnte sich aus dem Seitenfenster mit entblößtem Oberkörper aus dem fahrenden Auto. Der Funkstreifenwagen drehte, um dem Fahrzeug hinterherzufahren und anzuhalten und zumindest den Beifahrer auf die Anschnallpflicht hinzuweisen.

Beim Hinterherfahren konnte festgestellt werden, dass der Wagen etwa 100 km/h innerhalb der geschlossenen Ortschaft fuhr. Im Rahmen der dann durchgeführten Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der 21jährige Fahrer aus Hessen unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Alkoholtest ergab den Wert vom 0,98 Promille. Dem jungen Mann wurde eine Blutprobe entnommen, der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

Hätte sich der Beifahrer nicht so auffällig verhalten, wäre dem Fahrer wahrscheinlich die Kontrolle erspart geblieben. Aber das kommt eben dabei heraus, wenn man sich "zu weit aus dem Fenster" lehnt.

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