Böbingen – Leinenpflicht für Hunde

Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Das ergibt sich aus der aktuellen Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Edenkoben. Zu einem Vorfall kam es am Sonntagmittag im Bereich der Gäuschule, wo zwei Kinder von einem freilaufenden Hund angesprungen und angebellt wurden. Die Eltern hatten daraufhin den Hundehalter aufgefordert, seinen Hund anzuleinen. Dieser versuchte, seinen Hund abzurufen und weil ihm dies nicht gelang, musste er ihn einfangen. Weil man auf dem Dorf wohnt, muss man mit solchen Situationen immer rechnen, so der uneinsichtige Hundehalter. Die Ermittlungen dauern an. Die VG Edenkoben wurde in Kenntnis gesetzt.

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Michael Baron

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