Feuerwerke an Silvester: Verbotszonen beachten!

(skh) Ordnungsdezernentin Manuela Matz weist auch zum Jahresende 2022 darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich (§ 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung) verboten ist.