Zweibrücken – Mit nicht versichertem E-Scooter bei der Polizei vorgefahren

Zeit: 09.01.2023, 11:30 Uhr

Ort: Zweibrücken, Landauer Straße 67. SV: Weil er mit einem E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen bei der Polizei vorgefahren war, um in anderer Sache vorzusprechen, musste gegen einen über 60-jährigen Mann ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet werden. Die Polizei weist darauf hin, dass auch E-Scooter dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegen und im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzt werden dürfen, wenn zuvor eine Haftpflichtversicherung für das Fortbewegungsmittel abgeschlossen wurde. Der Nachweis, dass eine Haftpflichtversicherung besteht, erfolgt durch eine selbstklebende Versicherungsplakette, die man beim Abschluss der Versicherung erhält. Die Plakette muss an der Rückseite des E-Scooters angebracht werden. Ihr Gültigkeitszeitraum entspricht dem Versicherungsjahr, das immer am 1. März beginnt und am 28. oder 29. Februar des Folgejahres endet. Dabei ist zu beachten: Wenn für einen E-Scooter erstmals im Januar eines Jahres ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde, erlischt dieser nur wenig später am letzten Tag des Monats Februar, so dass das Fahrzeug am 1. März nur dann wieder im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf, wenn ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen und eine neue Versicherungsplakette in der Farbe des am 1. März beginnenden neuen Versicherungsjahres zugeteilt wurde. |pizw

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