Einbrecher in der Fußgängerzone – Richtigstellung

Bei Einbruch in einen Friseursalon blieb nicht, wie gestern berichtet, beim Versuch. Der/die unbekannten Täter konnten in die Räumlichkeiten eindringen und nach Diebesgut durchsuchen. Entwendet wurde letztlich Bargeld. Der Gesamtschaden dürfte somit bei etwa 2500 Euro liegen.

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