Sondereinsatz der Polizei im Zusammenhang mit einer rechtsextremistischen Musikveranstaltung

Im Laufe der vergangenen Woche erhielt das Polizeipräsidium Trier einen Hinweis, dass am gestrigen Samstagabend, 4. Mai 2024, im Großraum Wittlich eine konspirativ organisierte rechtsextremistische Musikveranstaltung stattfinden würde.

Bei einem Großteil der Teilnehmenden sei davon auszugehen, dass sie dem extremistischen rechten Spektrum angehören. Daher sei mit szenetypischen Straftaten wie dem Abspielen inkriminierter Musikstücke, dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie dem Verkauf entsprechend verbotener Devotionalien zu rechnen.

Im Rahmen der dahingehenden Verifizierung konnte die Polizei den Veranstaltungsort, eine gemeindlich vermietete Hütte in einem Waldgebiet unweit der Stadt Wittlich, ermitteln.

Die Planungen des Polizeipräsidiums Trier liefen darauf hinaus, die Teilnehmenden der Veranstaltung nach deren Beginn zu überprüfen, mögliche Straftaten und Straftäter zu ermitteln und das Treffen zu beenden.

Der Anmelder der Veranstaltung hatte mit der Gemeinde einen Mietvertrag abgeschlossen, der den tatsächlichen Anlass verschleierte. In enger Absprache und guter Zusammenarbeit mit den Gemeindeverantwortlichen wurde der Mietvertrag gekündigt.

Danach wurde die Musikveranstaltung, wie geplant, mit einem starken Polizeiaufgebot kontrolliert. Nach der Feststellung der Personalien und der Überprüfung der Teilnehmenden beendete die Polizei die angeblich private Feier und erteilte den Anwesenden Platzverweise.

Dabei mussten die Einsatzkräfte mehrfach einfache körperliche Gewalt anwenden, um die polizeilichen Maßnahmen durchzusetzen. In einem Fall kam es zu einem Widerstand, die verantwortliche Person wurde vorübergehend gefesselt. In einem weiteren Fall wurde eine Einsatzkraft beleidigt.

Im Rahmen des Gesamteinsatzes wurden 56 Personen überprüft, von denen 44 zweifelsfrei der rechtsextremistischen Musikveranstaltung zugeordnet werden konnten. Darunter befanden sich zahlreiche Personen, die in der Vergangenheit Mitglieder in zwischenzeitlich verbotenen Vereinigungen waren.

Neben dem Widerstand und der Beleidigung wurden zwei Strafanzeigen wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erstattet und sieben Gegenstände zu Beweiszwecken sichergestellt. Ferner wurden sechs Fahrzeuge durchsucht.

"Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen mussten wir von einer rechtsextremistischen Musikveranstaltung mit bundesweiter Anreise von Teilnehmenden ausgehen. Unsere Überprüfungen haben diese Annahme bestätigt," sagt der einsatzverantwortliche stellvertretende Leiter der Polizeipräsidiums Trier, Polizeidirektor Ralf Krämer. "Die Polizei Trier wird auch zukünftig derartige Veranstaltungen entschlossen verhindern bzw. beenden und festgestellte Straftaten konsequent verfolgen."

Eine Außenwirkung oder gar eine Gefahr für Unbeteiligte bestand zu keinem Zeitpunkt des Polizeieinsatzes.

Medienanfragen bitten wir am morgigen Montag, den 6. Mai, an die Pressestelle des Polizeipräsidiums Trier zu richten.

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