Pressemitteilung: Stichwahl – Wähler:innen, die an vorheriger Beantragung zur Teilnahme zweifeln, sollten Stichwahl nochmals online beantragen

(rap.) „Nach der Wahl ist vor der Wahl“ - sowohl beim Urnengang zur Wahl zum Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Mainz als auch bei der Wahlentscheidung zur neuen Ortsvorsteherin im Stadtteil Mainz-Hechtsheim - beide Voten erfolgen am Sonntag, 5. März 2023 - stehen bekannter Weise Stichwahlen an. In den ersten Tagen nach dem zurückliegenden Wahltag meldeten sich viele Bürger:innen im Wahlbüro, da sie sich nicht mehr sicher waren, ob sie die Wahlunterlagen auch für den Fall einer Stichwahl beantragt hatten.