Drei Fälle von Cyberkriminalität

Im Laufe des Montags wurden der Linzer Polizeiinspektion insgesamt drei Anzeigen wegen versuchten Betrug aus der Ortschaft Rheinbreitbach bekannt. In allen Fällen handelte es sich um das bekannte Phänomen Falscher Polizeibeamter - Schockanruf. Gegen 11:55 Uhr erhielt eine 85-jährige Frau aus dem Grendel den Anruf eines Mannes, der sich als Polizeibeamter des PP Bonn ausgab. Der Mann suggerierte der Geschädigten, ihre Kinder seien in einen Verkehrsunfall verwickelt und er müsse daher ein paar Daten von ihr erheben. Die Frau verweigerte die Angaben und fragte den Mann, woher er ihre Telefonnummer habe. Daraufhin beendete der Anrufer das Gespräch. Fast zeitgleich rief ein unbekannter Mann eine 76-jährige Frau aus dem Mühlenweg an. Der meldete sich als Polizeibeamter und gab gegenüber der Frau an, er müsse ihr etwas mitteilen. Bevor der unbekannte Täter weiter reden konnte, beendete die Frau das Gespräch. Um 13:30 Uhr meldete sich ein 82-jähriger Mann aus der Straße Unter den Birken bei dem PP Bonn und teilte mit, er habe einen dubiosen Anruf erhalten. Zunächst meldete sich eine männliche Person, welche sich als Polizeibeamter aus Bonn ausgab und mitteilte, der Sohn habe ein Mädchen angefahren. Der Sohn sei jetzt bei dem Staatsanwalt, der die Haft beantragen würde. Durch eine Kaution von 50000 Euro könne die Haft abgewendet werden. So dann übergab der falsche Polizist den Telefonhörer an einen weiteren Täter, der sich als Pflichtverteidiger des Sohnes ausgab. Der Angerufene ging aber nicht weiter auf die Forderungen ein, und das Gespräch wurde beendet. Bei einer Recherche nach dem Namen des vermeintlichen Rechtsanwaltes aus Berlin fiel dem Mann auf, dass es keinen Anwalt mit dem Namen in Berlin gibt. So dann informierte er das Polizeipräsidium Bonn, welche den Sachverhalt zuständigkeitshalber an die Linzer Polizeiinspektion weiter leitete.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Linz/Rhein

Telefon: 02644-943-0
www.polizei.rlp.de/pi.linz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.