Fahren ohne Versicherungsschutz

Am Montagnachmittag befuhr ein 32-jähriger Mann aus Bad Hönningen mit einem Kleinkraftrad die Straße Am Paffelter. An dem versicherungspflichtigen Krad war ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen angebracht. Bei der näheren Überprüfung durch die Polizei stellte sich heraus, dass das angebrachte Kennzeichen nicht für das kontrollierte Fahrzeug ausgegeben war. Die Polizei leitete Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz und wegen Urkundenfälschung ein.

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