Mainz, „Sextortion“ oder auch „Erpressung auf sexueller Grundlage“ führt bei Täter zu Erfolg

Als ein 56 - Jähriger eine neue Internetbekanntschaft machte, ahnte er vermutlich noch nicht, dass ihn das viel Ärger und Geld kosten wird.

Der geschädigte Mann wurde in einem sozialen Netzwerk von einem weiblichen Profil angeschrieben. Nachdem man sich besser kennen lernte, einigte man sich schließlich darauf ein Videotelefonat durchzuführen und sich dabei selbst zu befriedigen.

Nachdem der Mann seinen Teil der Abmachung erfüllte, wurde durch den oder die Täter/in das Videotelefonat beendet. Es kam nun sofort zu Drohungen bzw. Erpressungsversuchen. Der Mann solle mehrere hundert Euro überweisen, da sonst das aufgezeichnete Video an Freunde und Familie des Mannes verschickt werden würde.

Aus Scham ging der Mann auf die Forderung ein und überwies einen mittleren dreistelligen Betrag. Danach endeten die Forderungen jedoch nicht.

Die so genannte "Sextortion"- Masche gibt es in mehreren Ausführungen. Oftmals werden auch computergenerierte E-Mails verschickt in denen das potenzielle Opfer aufgefordert wird Geld oder Bitcoins zu überweisen, da man das Opfer beim Konsumieren von pornografischen Videos gefilmt habe.

Wir empfehlen daher dringend niemals Nackt- oder Intimaufnahmen über Videonachrichten zu versenden oder Videotelefonate durchzuführen, schon gar nicht mit fremden Personen. Gehen sie niemals auf Geldforderungen ein. Die Täter hören nach einer Überweisung nicht mit den Forderungen auf. Blockieren sie den Kontakt und erstatten sie Anzeige.

Eine ausführliche Beschreibung des Phänomens mit einem anschaulichen Video finden sie unter: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/sextortion/

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131/653045
E-Mail: [email protected]
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.