Trunkenheitsfahrt mittels E-Scooter

Im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit konnte der spätere 21-jährige Betroffene am 29.07.2023 gegen 02:10 Uhr in der Landgrafenstr. in Worms einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Im Rahmen des Gesprächs konnten bei dem Betroffenen Ausfallerscheinungen festgestellt werden, welche auf einen zurückliegenden Konsum von Alkohol hinweisen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 1,0 Promille. Dem Betroffenen wurde die Weiterfahrt untersagt und es wurde eine Blutprobe entnommen.

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Neben den Kosten für die Entnahme einer Blutprobe kommt gemäß Bußgeldkatalog auf den 21-Jährigen ein Bußgeld in Höhe 500 Euro sowie ein Fahrverbot zu. Zudem muss er im Nachgang zum eigentlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren die so genannte medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) ablegen, durch welche weitere Kosten entstehen.

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