PKW unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein unberechtigt benutzt

Am Dienstagnachmittag dehnte ein 48-Jähriger eine Probefahrt mit einem PKW eines Germersheimer Gebrauchtwagenhandels unberechtigt auf die Dauer von zwei Stunden aus. Als der Mann zurückgekehrt war, konnten die Beamten feststellen, dass dieser nicht nur betrunken, sondern auch nicht im Besitz eines Führerscheins war. Da weiterhin mehrere Haftbefehle gegen den 48-Jährigen vorlagen, wurde der Mann nach einer Blutentnahme in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.

Gegen den 48-Jährigen wurden Strafverfahren wegen des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeuges, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Auch der Mitarbeiter des Gebrauchtwagenhandels, welcher die Probefahrt bewilligte, muss sich wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.

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