Fahrt ohne Fahrerlaubnis

Am 04.09.2023 gegen 14:25 Uhr kontrollierte eine Streife der PI Bingen in der Dromersheimer Chaussee den 63-jährigen Fahrer eines Kleinkraftrads Mofa. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass an dem Motorroller ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2020 angebracht war. Grund hierfür war eine Kontrolle aus Ende Mai 2023, in welcher dem Fahrer nachgewiesen werden konnte, dass der Motorroller schneller als erlaubt fuhr und der Fahrer darüber hinaus nicht im Besitz der hierfür notwendigen Fahrerlaubnis war. Die Folge war eine Strafanzeige unter Sicherstellung des Versicherungskennzeichens aus dem Versicherungsjahr 2023. Auch bei der nun durchgeführten Kontrolle stellte sich heraus, dass weiterhin keine Drosselung des Motorrollers erfolgt ist, weshalb sich der 63-jährige Rollerfahrer nun erneut wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten muss.

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