Betrunken in den Gegenverkehr gefahren

Am Mittwochabend (04.10.2023), gegen 20:20 Uhr, war ein 31-jähriger Autofahrer in der Oberen Langgasse in Richtung Bahnhofstraße unterwegs, als er in den Gegenverkehr geriet und mit dem entgegenkommenden Auto eines 39-Jährigen kollidierte. Der 31-Jährige versuchte seine Fahrt zunächst fortzusetzen, aufgrund der Schäden an seinem Fahrzeug blieb er jedoch wenige Meter von der Unfallstelle entfernt stehen. Zwei Polizeibeamte, die an der Örtlichkeit gerade eine Verkehrskontrolle durchführten, wurden von umherfliegenden Autoteilen fast getroffen. Sie konnten den Mann unmittelbar darauf festnehmen. Der 31-Jährige war zwar unverletzt, jedoch konnten Hinweise auf Alkoholkonsum bei ihm erlangt werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,5 Promille. Er wurde zur Dienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.

Der 39-Jährige wurde durch den Unfall leicht verletzt. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Es entstand Sachschaden in Höhe von über 25.000 Euro.

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfall-ursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen den unter Alkoholeinfluss/Drogeneinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet. Der Führerschein wurde sichergestellt/ beschlagnahmt und gegen ihn kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Außerdem wird die Führerscheinstelle die Geeignetheit des Unfallverursachers überprüfen.

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