Fahrlässige Brandstiftung durch Kind

Am 07.10.2023 gegen 11:35 Uhr entzündete der 5-jährige Sohn mittels eines Feuerzeugs eine Weste an der Garderobe. Das hierdurch entstandene Feuer konnte noch vor Eintreffen der Feuerwehr durch den Vater gelöscht werden. Neben der beschädigten Weste entstand lediglich ein Schaden durch Rußanhaftungen an den Wänden, dem Boden und der Decke. Verletzt wurde niemand.

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