Mainz – Opfer während der Unfallaufnahme gefilmt – Polizei leitet Ermittlungsverfahren ein

Während der Ermittlungen im Zusammenhang mit dem tödlichen Verkehrsunfall am Mittwochabend, in der Mombacher Straße in Mainz, ist der Polizei bekannt geworden, dass bereits vor Eintreffen der Einsatzkräfte Videoaufnahmen des Unfallgeschehens ins Netz gestreamt wurden.

Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der verunglückten Personen wurde bereits mit Eintreffen der Rettungskräfte und der Polizei eine Sichtschutzwand durch die Feuerwehr Mainz aufgestellt. Dennoch gelang es, nach derzeitigem Kenntnisstand, offensichtlich mehreren Personen, Videoaufnahmen der Fußgänger und des PKW-Fahrers live in soziale Netzwerke zu streamen. Dieses Verhalten erfüllt den Straftatbestand des § 201a Strafgesetzbuch - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen - und löst zwangsläufig Ermittlung der Polizei aus. Hier wurden insbesondere Bildaufnahmen hilfloser Personen zur Schau gestellt. Die Strafandrohung beläuft sich auf bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Auch das Teilen dieser Beitrage, juristisch "zugänglich machen" ist unter diese Strafe gestellt.

Die Polizeiinspektion Mainz 2 hat auch hierzu die Ermittlungen aufgenommen und die Staatsanwaltschaft Mainz darüber in Kenntnis gesetzt. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz wurde um Unterstützung bei den Ermittlungen in den sozialen Netzwerken ersucht.

Wer Hinweise zu den Videos oder deren Verbreitung geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Mainz 2 unter der Rufnummer 06131/65-4210 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter [email protected] an die Polizei übermittelt werden.

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