Verfolgungsfahrt – Kleinkraftradfahrer ohne Schutzhelm, ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln unterwegs

Einer Streife der Polizeiinspektion Grünstadt fiel am Donnerstag, 15.02.2024 gegen 19:08 Uhr ein Rollerfahrer auf der L520, kurz vor Wattenheim auf, dessen Fahrer keinen Schutzhelm trug. Auf dem Roller befand sich weiterhin ein Sozius. Als das Fahrzeug einer Verkehrskontrolle unterzogen werden sollte, beschleunigte der Fahrer und wollte sich der Kontrolle durch Flucht entziehen. Die Nachfahrt verlief über mehrere Minuten und mehrere Straßen in Wattenheim und Carlsberg. Die Verfolgungsfahrt wurde durch den Sozius mit dessen Mobiltelefon teilweise gefilmt. Außerdem klappte der Sozius das Versicherungskennzeichen des Rollers während der Fahrt nach oben. In der Gartenstraße in Carlsberg kam es zwischen dem Kleinkraftrad und einem bislang unbekannten Pkw im Fließverkehr zu einem Beinaheunfall durch Missachtung der Vorfahrt des von rechts einbiegenden, vorfahrtsberechtigten Pkw. In der Böhlstraße in Carslberg lief ein Anwohner auf die Straße. Der Kleinkraftradfahrer fuhr ohne zu bremsen weiter auf diesen zu und kollidierte schließlich mit dem Mann, welcher verletzt zu Boden geschleudert wurde. Durch den Zusammenstoß kam das Kleinkraftrad ins Schlingern und kollidierte mit einem geparkten Pkw. Der Fahrer sowie der Sozius setzten ihre Flucht fußläufig fort. Der Fahrer konnte durch die Beamten eingeholt und festgenommen werden. Er räumte ein, nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Weiterhin verlief ein durchgeführter Drogenschnelltest positiv auf THC. Am Kleinkraftrad entstand durch den Zusammenstoß Totalschaden. Außerdem konnte durch die Beamten festgestellt werden, dass das am Kleinkraftrad angebrachte Versicherungskennzeichen nicht auf dieses zugelassen ist. Dem Fahrer wurde in einem Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Auf den 16-jährigen Altleininger kommen nun mehrere Strafverfahren zu. Der Roller wurde sichergestellt.

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