Speyer – Unfall mit verletztem Fahrradfahrer am „rauschenden Wasser“

Am Dienstagabend, gegen 19 Uhr fuhr ein 53-jähriger Radfahrer auf dem Radweg in der Friedrich-Ebert-Straße in Richtung Bahnhofstraße. An der Kreuzung Wormser Landstraße / Friedrich-Ebert-Straße / Bahnhofstraße überquerte der 53-Jährige den Fußgängerüberweg ohne anzuhalten oder von seinem Rad abzusteigen. Von der Wormser Landstraße bog ein 74-jähriger PKW-Fahrer in die Friedrich-Ebert-Straße ein, verlangsamte seine Fahrt vor dem Fußgängerüberweg und übersah den querenden Radfahrer. Beide Fahrzeuge stießen zusammen, infolge dessen der Radfahrer stürzte und sich an den Rippen und der Hand verletzte. Der Radfahrer wurde vom Rettungsdienst für weiterer Untersuchungen in ein Krankenhaus verbracht. An den Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden über 1000 Euro.

Die Polizei weist darauf hin, dass lediglich Fußgänger, Krankenfahrstühle oder Rollstühle an einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) Vorrang haben. Fahrradfahrer dürfen diesen nutzen, haben jedoch nur Vorrang, wenn sie vom Fahrrad absteigen und es über den Fußgängerüberweg schieben. Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen ihre Geschwindigkeit verringern oder anhalten, wenn sie an einen Fußgängerüberweg heranfahren und erkennen, dass ein Berechtigter diesen zur Querung der Straße nutzen möchte.

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