Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz

In den späten Donnerstagnachmittagsstunden ahndeten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Straßenhaus im Rahmen der Streifentätigkeit bei 2 Personen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Rahmen einer Kontrolle eines männlichen PKW Fahrers im mittleren Erwachsenenalter in Buchholz (WW) stellten die Beamten drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Dem Fahrer wurde daraufhin in einem Krankenhaus eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Bei der Fahrt zum Krankenhaus fiel den Polizeibeamten in Asbach eine männliche Person auf, die bei Erblicken der Beamten einen Gegenstand fallen ließ und davonlief. Da die Beamten in der anderen Maßnahme gebunden waren, war eine Verfolgung nicht möglich. Nach der Blutprobenentnahme fiel den Beamten die flüchtende Person erneut auf. Der junge Mann im Heranwachsendenalter konnte daraufhin in der Bahnhofstraße in Asbach einer Kontrolle unterzogen werden. Bei seiner Durchsuchung sind Konsumutensilien fest- und sichergestellt worden. Es erfolgte die Einleitung eines entsprechende Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

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