Ab dem 01.03.2024 – Wechselpflicht der Versicherungskennzeichen

Vier Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurden am 01.03.2024 im Dienstgebiet der Polizeiinspektion Landau bereits festgestellt.

Als Halter eines Rollers oder Mofas wird ein gültiges Versicherungskennzeichen benötigt. Zudem ist dieses für Elektrokleinstfahrzeuge, wie etwa E-Scooter und Segways vorgeschrieben. Ab dem 01.03.2024 sollten Halter darauf achten, dass an ihren Fahrzeugen ein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht ist. Das alte, schwarze Versicherungskennzeichen ist mit Beendigung des Monats Februar abgelaufen und die Versicherung für das dazugehörige Fahrzeug demnach erloschen. Das neue und gültige Versicherungskennzeichen hat die Farbe Blau.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Landau
Dennis Klein

Telefon: 06341-287-0
www.polizei.rlp.de/pd.landau

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.