unbekannter Fahrer flüchtet vom Unfallort

Eine Unfallzeugin meldet, dass sie am 06.03.2024, gegen 06:00 Uhr, eine Unfallflucht in der Heinrich-Caro-Straße beobachten konnte. Der bisher unbekannte Fahrer eines Firmenwagens wollte von der Heinrich-Caro-Straße nach links in die Austraße abbiegen und beschädigte ein Auto, welches am Fahrbahnrand parkte. Es entstand ein Schaden 1.000 Euro am geparkten Fahrzeug. Der unbekannte Fahrer fuhr direkt weiter, ohne seiner Pflicht als Verkehrsunfallbeteiligtem nachzukommen. Die Polizei weist daraufhin, dass Unerlaubtes Entfernen von Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Beteiligung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb, jeden Unfall bei der Polizei zu melden.

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