34-Jährige fährt unter Drogeneinfluss

Der Polizei wurde gestern, 09.04.2024, gegen 16:30 Uhr, ein schlangenlinienfahrender Mazda gemeldet. Die 34-jähirge Fahrerin des Autos wurde von Polizeikräften kurz darauf vor dem Bahnhof Rheingönheim kontrolliert. Die Frau war nicht alkoholisiert, das ergab ein entsprechender Alkoholtest. Stattdessen ergaben sich Hinweise auf einen möglichen Drogenkonsum der 34-Jährigen. Ein Test reagierte positiv auf THC. Ihr wurde in der Polizeidienststelle eine Blutprobe entnommen. Für die Fahrt unter Drogeneinfluss muss sie mit einem Bußgeld von bis zu 3.000 Euro und einem Fahrverbot rechnen.

Aus gegeneben Anlass möchten wir noch einmal eindringlich hinweisen: Das Fahren unter dem Einfluss von THC ist und bleibt verboten. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere.

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Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Hannah Berens
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