Internetkäufe; ein Hinweis Ihrer Polizei

Gerade in der kalten Jahreszeit und verstärkt in Zeiten von Corona nutzen viele Menschen das Internet, um Geschenke, Gegenstände des täglichen Bedarfs und sonstige Artikel zu bestellen. Die Polizei registriert eine merkliche Zunahme der Fallzahlen bei den Betrugsdelikten im Zusammenhang mit Käufen und Verkäufen über das Internet.

Tagtäglich ergeht es Internet-Käufern so: Geld bezahlt, Ware jedoch nicht erhalten!

Gerade auf den bekannten Internetseiten (z. B. Ebay-Kleinanzeigen) findet man schnell etwas Passendes, das man bestellen möchte. Doch dabei ist Vorsicht geboten, denn viele Angebote sind nicht seriös.

Folgende Gesichtspunkte und Hinweise sollte man vor einem Kauf beachten und sie für sich bewerten:

1. Der Anbieter hat sich erst kurz vor der Einstellung des Artikels als Verkäufer angemeldet. 2. Eine Abholung des Artikels ist nicht möglich. 3. Die Bezahlung soll auf ein ausländisches Konto erfolgen. 4. Es wird verlangt, den Kaufpreis bei PayPal über die Funktion "Freunde und Familie" zu überweisen. (Anmerkung zu dieser Funktion: Nutzt man diese Zahlungsmethode besteht kein Käuferschutz und man kann das einmal überwiesene Geld nicht mehr zurückholen.) 5. Könnte es sich bei dem Internetshop um einen "Fakeshop" handeln? (Anmerkung: Fakeshops bieten oft die gesuchte Ware zu einem sehr günstigen Preis an. Auf der Webseite der Verbraucherzentrale findet man eine Liste von Fakeshops, vor denen gewarnt wird.)

Bei Internetkäufen rät die Polizei generell dazu, vor Abschluss einer Bestellung genau hinzuschauen - dies gilt umso mehr, wenn vermeintliche Schnäppchen angeboten werden. |pizw

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Zweibrücken

Telefon: 06332-976-0
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