Fahren ohne Fahrerlaubnis

15.01., Bingen, Mainzer Straße, 12:00 Uhr. Im Rahmen der Streifenfahrt konnte ein 65-jährige Rollerfahrer in der Mainzer Straße angehalten und kontrolliert werden. Bei Sichtung der Dokumente stellte sich heraus, dass es sich um einen Mofa-Roller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h handelte. Bei der Befragung räumte der Fahrer ein, dass Roller deutlich schneller als die erlaubten 25 km/h fahren würde. Dies konnte bei der weiteren Kontrolle bestätigt werden, sodass das Führen des Rollers einer Fahrerlaubnispflicht unterlag. Da der Fahrer nicht im Besitz eines Führerscheins war, wurde gegen ihn ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

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